Mietrecht

Es gilt der durch das Mietrechtsreformgesetz (09/2001) sogar noch verstärkte Grundsatz, dass das Mietrecht tendenziell mieterfreundlich ist. Der Mieter kann sich diese Tendenz nur effektiv zu Nutze machen, wenn er seine Rechte durch einen Fachmann aufgezeigt bekommt. Der Vermieter hingegen muss sich noch mehr in Acht nehmen und stets darauf gefasst sein, dass er es mit Mietern zu tun hat, welche ihre Rechte kennen. Ein leider immer häufiger auftretendes Phänomen stellt der sog. „Mietnomade“ dar. Ohne anwaltliche Hilfe kann sich der Vermieter solcher Mieter kaum erwehren und droht unabsehbaren finanziellen Schaden zu erleiden.